Jugendvertretung der Gemeinde Eßweiler

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Als dritte Gemeinde im Landkreis Kusel hat der Gemeinderat von Eßweiler im November 2007 die Einrichtung einer Jugendvertretung beschlossen.

Mitglieder und Wahl

Die Jugendvertretung besteht aus 2 Personen sowie deren Stellvertreter. Sie werden vom Gemeinderat gewählt, die Amtszeit beträgt die Hälfte der Amtszeit des Gemeinderates. Vorgeschlagen werden können alle Einwohner der Gemeinde Eßweiler, die zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 14 und 21 Jahre alt sind. 

Aufgaben

Die Jugendvertretung soll die Interessen der jugendlichen Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Eßweiler vertreten und die Organe der Gemeinde anregen, beraten und unterstützen. Sie soll Anregungen zu Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche geben. 

Sie soll über alle Angelegenheiten beraten, die die Interessen der von ihnen vertretenen Kinder und Jugendlichen berühren und kann Anträge formulieren, die der Bürgermeister dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorlegen muss. 

Die Jugendvertretung soll in den Sitzungen des Gemeinderates ein Rederecht erhalten, über die genaue Form der Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse soll die Geschäftsordnung des Gemeinderates bestimmen. Gleichzeitig können Bürgermeister und Beigeordnete der Gemeinde Eßweiler an den Sitzungen der Jugendvertretung in beratender Funktion teilnehmen. 

Darüberhinaus soll die Einrichtung dieser Jugendvertretung die Kinder und Jugendlichen mit den demokratischen Strukturen vertraut machen und das Interesse für die Übernahme kommunaler Aufgaben wecken. 

Siehe auch:

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Gemeinde Eßweiler

02. Februar 2008, webmaster@essweiler.de