Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Eßweiler am Donnerstag, dem 25. Februar 2016 im Bürgerhaus Eßweiler.

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Neufassung der Hundesteuersatzung
  3. Bekanntgabe Eilentscheidung: Wasserversorgung Dorfbrunnen
  4. Anfragen und Auskünfte

II. Nichtöffentlicher Teil

  1. Reparatur der Friedhofsmauer: Auftragsvergabe
  2. Anfragen und Auskünfte

Protokoll Öffentlicher Teil

Neufassung der Hundesteuersatzung

Aufgrund der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinde Lauterecken und der Verbandsgemeinde Wolfstein ist eine Novellierung des Ortsrechtes der einzelnen Ortsgemeinden erforderlich. Diese Neufassung hat nur formellen Charakter, eine Änderung der Steuerhebesätze ist nicht erfolgt.

Folgende Punkte wurden in der Neufassung geändert:

1. Hundehaltern ist es nicht mehr möglich eine Steuerbefreiung für ein Jahr zu erlangen, wenn der Hund von einem Tierheim übernommen wird. Der Grundsatz der Einnahmenbeschaffung sieht vor, dass die Gemeinde alle Möglichkeiten ausschöpfen muss.

2. Bisher war die Hundesteuer jeweils am 01. März des Jahres in einem Betrag fällig gewesen. Die Neufassung sieht vor, dass die Hundesteuer in vierteljährlichen Raten erhoben wird.

3. In der Neufassung werden zudem die Steuersätze festgelegt. Ursprünglich hat die Ortsgemeinde die Steuersätze jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Bekanntgabe Eilentscheidung; Wasserversorgung Dorfbrunnen

Im Zuge von Wirtschaftswegereparaturarbeiten für die Ortsgemeinde wurde zusätzlich die Reparatur der schadhaften Wasserversorgung für die Dorfbrunnen als Anschlussauftrag vergeben. Diese erfolgte im Einvernehmen mit den Beigeordneten. Dadurch konnte die Ortsgemeinde zusätzliche Kosten für eine erneute Baustelleneinrichtung und evtl. Ausschreibungskosten einsparen.